Wieso sollen wir eigentlich unsere Privatsphäre über Bord werfen?
(CC-BY-NC-ND)
Das Bedenklichste an diesem brachialen Ansinnen unserer Regierung ist eigentlich, dass
- rechtskräftige Urteile des Bundesverfassungsgerichtes offenbar ignoriert werden sollen (siehe Pressemitteilung Nr. 11 des BVG vom 02.03.2010),
- und v. a. sich unsere nationale Regierung damit herauszureden versucht, dass hier ja bestehendes Europarecht (Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG) uns dazu zwingt.
Dieser „Gesetzes-Pingback“, der immer öfter in der Politik Anwendung findet, beruht darauf, dass national unattraktive Gesetze unter der Ladentheke und von hinten als Europagesetze durchgepeitscht werden – meist ohne großes Publikum und daher diskursfrei, um sich anschließend bequem auf Selbige beziehen zu können.
Hier wäre es, in Erweiterung des Begriffes des „Befehlsnotstandes“ sicherlich nützlich, den Begriff des „EU-Richtliniennotstandes“ einzuführen. Dieser müsste jedoch zusätzlich beinhalten, dass derjenige, welcher sich auf das Dilemma dieses Notstandes beruft, eben diesen Notstand mindestens billigend in Kauf nehmend ausgelöst hat.
Auch hier sollten wir uns schnellstmöglich und sachverhaltsübergreifend zunächst einmal die alles entscheidende Frage stellen, wie wir in 20, 30 Jahren leben wollen. Soll also Europarecht in zunhemendem Umfang das nationale Recht in seiner hierarchischen Gültigkeit brechen können? Wollen wir tatsächlich den realitätsfernen EU-Kommissaren, -Kommissionen und -Gremien die Geschicke unseres Landes komplett übergeben, oder wäre es nicht sinnvoller, im Sinne einer dezidierten Stimmrechts-Delegation bestimmte Themen unserer nationalen Legislative zu überlassen?