Archiv für den Tag: 23. Mai 2012

Urheberrecht, ich will Dir fressen

Wie die informationelle Zukunft zum Spielball von Partikularinteressen wird

Das 1958 vom Schimpansen „Congo“ gemalte Bild ist nicht Gegenstand der Urheberrechtsdebatte, da per definitionem gemeinfrei

Der gestrige Tag bot einen weiteren Höhepunkt in der multidimensionalen Urheberrechtsdebatte. Nur scheinbar bewegt sich die Meinungsbildung auf einer polarisierenden Linie zwischen „Abschaffen“ und „X-Strikes“.

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Die Mär von der Netzneutralität

Ist die wertneutrale Datenübertragung im Internet nur Makulatur?

In dem gestrig erschienenen Artikel bei netzpolitik.org

http://bit.ly/Mir2ea

wird an Hand eines hilfreichen Tools des Max-Plank-Institutes für Software-Systeme, welches jeder für sich selber ausprobieren kann

http://broadband.mpi-sws.org/transparency/

und dem darauf basierend von Forschern der Syracuse University und der Technischen Universität Delft nachgewiesen, dass Netzneutralität schon jetzt nur ein hohles Versprechen der Internet-Infrastruktur-Industrie ist. In Deutschland hebt sich, im negativen Sinne, besonders Kabel Deutschland durch massive Eingriffe hervor.

Das Beunruhigende daran ist, dass die technische Realisation einer bewussten Bevorzugung bzw. Benachteiligung bestimmter Web-Dienste stets im Zusammenhang steht mit der sog. Deep-Packet-Inspection, also dem inhaltlichen Auswerten des übertragenen Datenverkehrs. Sofort stellt sich da die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Eine Arbeitsgruppe der Universität Kassel hat dazu ein Projektpapier verfasst.

Vorratsdatenspeicherung und EU-Richtliniennotstand

Wieso sollen wir eigentlich unsere Privatsphäre über Bord werfen?

(CC-BY-NC-ND)

Das Bedenklichste an diesem brachialen Ansinnen unserer Regierung ist eigentlich, dass

Dieser „Gesetzes-Pingback“, der immer öfter in der Politik Anwendung findet, beruht darauf, dass national unattraktive Gesetze unter der Ladentheke und von hinten als Europagesetze durchgepeitscht werden – meist ohne großes Publikum und daher diskursfrei, um sich anschließend bequem auf Selbige beziehen zu können.

Hier wäre es, in Erweiterung des Begriffes des „Befehlsnotstandes“ sicherlich nützlich, den Begriff des „EU-Richtliniennotstandes“ einzuführen. Dieser müsste jedoch zusätzlich beinhalten, dass derjenige, welcher sich auf das Dilemma dieses Notstandes beruft, eben diesen Notstand mindestens billigend in Kauf nehmend ausgelöst hat.

Auch hier sollten wir uns schnellstmöglich und sachverhaltsübergreifend zunächst einmal die alles entscheidende Frage stellen, wie wir in 20, 30 Jahren leben wollen. Soll also Europarecht in zunhemendem Umfang das nationale Recht in seiner hierarchischen Gültigkeit brechen können? Wollen wir tatsächlich den realitätsfernen EU-Kommissaren, -Kommissionen  und -Gremien die Geschicke unseres Landes komplett übergeben, oder wäre es nicht sinnvoller, im Sinne einer dezidierten Stimmrechts-Delegation bestimmte Themen unserer nationalen Legislative zu überlassen?